Marktordnung
Grundsätzlich gilt: Jeder kann mitmachen, vermeiden Sie unnötigen Lärm, begegnen Sie Ihrem Gegenüber genauso, wie Sie es sich selbst wünschen würden.
1. Der Aufbau der Stände darf frühestens am Veranstaltungstag ab:
06.30 Uhr am Heidewaldstadion (Samstags) bzw. 09.00 Uhr (Sonntags) erfolgen.
07.00 Uhr am Schützenplatz Rietberg erfolgen
08.00 Uhr in der Schützenhalle Batenhorst erfolgen
2. Marktöffnungszeit ist von:
08.00 Uhr bis 15.00 Uhr am Heidewaldstadion (für die Samstags Märkte), abweichend Sonntags von 10.00 Uhr bis 16.00 Uhr
08:00 Uhr bis 15.00 Uhr Schützenplatz in Rietberg
08:00 Uhr bis 15.00 Uhr in der Batenhorster Schützenhalle (Verkauf ab 09.00 Uhr)
Ein vorheriger Abbau ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss zur weiteren Teilnahme unserer Volksflohmärkte
3. Den Anweisungen der Marktleitung ist in jedem Fall Folge zu leisten.
4. Es wird keine Haftung vom Veranstalter bei Beschädigung oder Verlust der Ware übernommen. Ferner haftet jeder Aussteller für die von ihm verursachten Personen- und Sachschäden in voller Höhe. Das Betreten oder Befahren des Veranstaltungsgeländes geschieht auf eigene Gefahr.
5. Die Standgebühr wird spätestens mit Marktbeginn fällig. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Standgelder bei Nichtteilnahme ist nicht möglich.
6. Der Platz muss sauber verlassen werden. Hinterlassener Müll wird den Standflächenmietern mit einer zusätzlichen Bearbeitungspauschale von 30 € berechnet.
7. Der Verkauf von Neuware ist grundsätzlich untersagt. In Ausnahmefällen bedarf es der ausdrücklichen, vorherigen Genehmigung des Veranstalters.
8. Nicht verkauft werden dürfen: Waffen im Sinne von 1 WaffG, Nationalsozialistische Artikel, Pornografie in jeglicher Form, Bild/Tonträger/Computerspiele, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind sowie Raubkopien und Lebensmittel.
9. Das Befahren und Bewegen auf dem Veranstaltungsgelände erfolgt stets auf eigene Gefahr.
10. Gerichtsstand ist Gütersloh
Volksflohmarkt GbR (Marktleiter)